In der Regel werden sämtliche Strafzettel durch die Behörden oder zuständigen externen Unternehmen zuerst an die FINN GmbH gesendet. Somit erhalten Sie den Strafzettel in erster Instanz nicht von der Polizei o.Ä., sondern wir leiten Ihnen die Unterlagen nach Erhalt per E-Mail weiter. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, der Aufforderung zur Auskunft von Kontaktdaten in Bußgeldfällen nachzukommen.
In der E-Mail erklären wir Ihnen genau, wie in Ihrem persönlichen Fall zu verfahren ist. Da es zu Unterschieden beim Begleichen der Strafkosten kommen kann, bitten wir Sie, die E-Mail aufmerksam durchzulesen. Sollten Ihnen Unstimmigkeiten in den Daten auffallen, antworten Sie gerne direkt auf die E-Mail oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Im Normalfall werden Bußgelder und andere Forderungen nicht von der FINN GmbH ausgeglichen, sondern müssen vom Abo-Nehmer schnellstmöglich selbstständig beglichen werden. Einspruch kann ausschließlich schriftlich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem externen Unternehmen eingelegt werden.
In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15€ inkl. der Mehrwertsteuer fällig.