Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 20. August 1997 (BStBl. II S. 667) entschieden, dass eine Umwandlung von Barlohn in Sachbezüge, wie etwa die Überlassung eines Firmenwagens, steuerlich möglich ist und mit der 1%-Methode bewertet werden kann. Dabei steht nicht der Zufluss des Lohns, sondern die steuerliche Bewertung des Sachlohns im Vordergrund.
Die konkrete Umsetzung findet sich in den § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.