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Wie unterscheidet sich die Firmenwagenbesteuerung bei Elektro, Hybrid und Verbrennern?

Die Besteuerung von Firmenwagen unterscheidet sich je nach Antriebsart:

  • Verbrenner: Die Versteuerung liegt pauschal bei 1 Prozent des Bruttolistenpreises.
  • Elektroautos: Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 Euro wird nur 0,25 Prozent versteuert. Bei teureren Elektroautos beträgt die Versteuerung 0,5 Prozent. Diese Regelungen gelten bis 2030.
  • Hybride: Für Plug-in Hybride gilt unabhängig vom Kaufpreis eine Versteuerung von 0,5 Prozent, ebenfalls bis 2030. Voraussetzung ist, dass der Hybrid extern aufladbar ist und entweder weniger als 50 Gramm CO2 pro km ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 60 km hat (ab 2025 mindestens 80 km).

Diese Unterschiede sind in unserem JobAuto Rechner berücksichtigt.

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