Zum aktuellen Zeitpunkt können wir Arbeitnehmer:innen keine Tank-/Ladekarten als Extra anbieten, dies ist aber in Planung.
Der Arbeitgeber kann keinen steuerfreien Sachbezug in die Aborate mit aufnehmen.
Ein Sachbezug aus der Privatnutzung des Firmenwagens ist bei der Prüfung der 50-EUR-Freigrenze nicht zu berücksichtigen, weil er nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 - 5 EStG zu bewerten ist.
Falls der Einsatz von Gutscheinen oder Tankkarten geplant ist, sollte eine genaue Abstimmung erfolgen, um sicherzustellen, dass diese als „unschädlich“ eingestuft werden.