Bei der Gehaltsumwandlung müssen Fahrzeuge regulär versteuert werden. Üblicherweise wird die Nettorate und die Mehrwertsteuer an Arbeitnehmer:innen angesetzt.
Die Mehrwertsteuer berechnet sich in diesem Fall mit 19% des geldwerten Vorteils, der Arbeitnehmer:innen entsteht (für die Mehrwertsteuer wird die Reduktion für Elektro- oder Hybridfahrzeuge nicht berücksichtigt).