Die Lohnnebenkostenersparnis für den Arbeitgeber ergibt sich aus der Reduktion des Bruttogehalts durch die Gehaltsumwandlung. Dadurch sinken die Beiträge zur Sozialversicherung, was für den Arbeitgeber zu Einsparungen führt. Liegt das Gehalt des Arbeitnehmers jedoch auch nach der Gehaltsumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, wirkt sich die Gehaltsumwandlung nicht auf die Lohnnebenkosten aus, da in diesem Fall keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
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