Der geldwerte Vorteil bleibt unverändert, lediglich die vom Arbeitnehmer zu zahlende Bruttorate ändert sich. Dies ist aus einer ökonomischen Perspektive zu betrachten: Neben dem Arbeitnehmer übernimmt nun auch der Arbeitgeber einen Teil der Abo-Rate. Somit handelt es sich nicht mehr um eine klassische und vollständige Gehaltsumwandlung. Dadurch werden die Steuern und Abgaben auf Seiten des Arbeitnehmers sowie ggf. die Lohnnebenkosten auf Seiten des Arbeitgebers nicht in gleichem Maße reduziert, wie es bei einer vollständigen Gehaltsumwandlung der Fall wäre. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zuschuss prozentual oder absolut gewährt wird.
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