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Muss der Anfahrtsweg zur Arbeit versteuert werden, wenn ich mit dem JobAuto fahre?

Ja, wenn Sie mit dem JobAuto zur Arbeit fahren, muss der Anfahrtsweg versteuert werden. Wie bei einem klassischen Dienstwagen wird hierfür die 0,03%-Regelung angewendet. Das bedeutet, dass für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz monatlich 0,03% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert werden. Bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden wird die reduzierte Regelung der Versteuerung auf den Bruttolistenpreis zugrunde gelegt (0,25% / 0,5%), was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.

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