Die Servicepauschale wird bereits mit der initialen und separaten Rechnung vollständig abgerechnet, weil FINN zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe diverse Leistungen final erbracht hat.
Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wird, wirkt sich das nicht auf den Leistungszeitpunkt aus, sondern stellt auf der regulären Monatsrechnung lediglich den Zahlbetrag dar, der keine umsatzsteuerliche Auswirkung nach sich zieht.