Die Bearbeitungsgebühr, die zur Bearbeitung von Verwarnungsgeldangeboten, Bußgeldbescheiden, etc. anfallen, sind zum Teil erst verspätet auf den Rechnungen zu finden, da wir diese postalisch von jeweiis zuständigen Behörde zugesendet bekommen. Dementsprechend hängt unsere Bearbeitungszeit davon ab, wann wir die Bescheide per Post erhalten. Diese Dauer können wir selbst nicht beeinflussen.
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