Generell sind alle Mitarbeiter*innen des Unternehmens, sowie Verwandte 1. Grades und Lebensgefährt*innen mit gleichem Wohnsitz berechtigt, FINN Fahrzeuge ohne Anmeldung zu führen, solange diese
- im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sind,
- zwischen 18 und 75 Jahre alt sind (Fahrer*innen unter 23 Jahren können Fahrzeuge mit einer Fahrleistung bis einschließlich 150 kW oder 204 PS führen),
- einen in der EU gültigen Führerschein besitzen,
- und seit mindestens zwei Jahren durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alte Klasse 3) sind.
Weitere Fahrer*innen melden Sie bitte über Ihre*n persönliche*n Ansprechpartner*in. Lassen Sie uns für die Prüfung bitte einen Scan des Führerscheins und Ausweises zukommen.