Im Geschäftskundenbereich ist eine Verifizierung des Führerscheins und Ausweises von einzelnen Fahrer*innen durch FINN nicht notwendig. Die Prüfung der Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeuges liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Übergabe des Fahrzeugs ist jedoch eine gültige Fahrerlaubnis sowie ein Personalausweis vorzuweisen.
Für Ihre Zusatzfahrer:innen gilt derselbe Versicherungsschutz wie für Sie als Fahrzeughalter:in.
Zusatzfahrer:innen können weitere Mitarbeiter, Verwandte 1. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister), Ehegatten oder nichteheliche Lebensgefährten mit demselben Wohnsitz wie der Fahrer sein. Anderen Dritten darf das Mietfahrzeug nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FINN überlassen werden.
Wir empfehlen jedoch, Zusatzfahrer:innen sorgsam auszuwählen, um den bestmöglichen Zustand Ihres FINN Autos aufrechtzuerhalten. Für alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, inklusive der durch Zusatzfahrer:innen verursachten Schäden, sind Sie als Fahrzeughalter:in verantwortlich.
Für Ihre Zusatzfahrer:innen gilt derselbe Versicherungsschutz wie für Sie als Fahrzeughalter:in.
Dieser umfasst sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkaskofällen entspricht den vertraglich vereinbarten Bedingungen, beträgt pro Schadensfall jedoch maximal 1000 Euro.
Weitere Infos zu berechtigten Fahrer*innen bei FINN finden Sie hier.