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Welche Voraussetzungen müssen für das Fahren eines FINN Autos erfüllt werden?

Generell sind alle Mitarbeiter*innen des Unternehmens, sowie Verwandte 1. Grades und Lebensgefährt*innen mit gleichem Wohnsitz berechtigt, FINN Fahrzeuge ohne Anmeldung zu führen, solange diese

  • im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sind,
  • zwischen 18 und 75 Jahre alt sind (Fahrer*innen unter 23 Jahren können Fahrzeuge mit einer Fahrleistung bis einschließlich 150 kW oder 204 PS führen),
  • einen in der EU gültigen Führerschein besitzen, 
  • und seit mindestens zwei Jahren durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alte Klasse 3) sind. 
 
Für bestimmte Altersgruppen können zusätzliche Gebühren anfallen (siehe Fahrrichtlinie):
 
  • Für Fahrer:innen unter 23 Jahren oder über 75 Jahren fällt eine monatliche Gebühr von 19 € an, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Führerscheins.

Weitere Fahrer*innen melden Sie bitte über Ihre*n persönliche*n Ansprechpartner*in. Lassen Sie uns für die Prüfung bitte einen Scan des Führerscheins und Ausweises zukommen.

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